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   BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85   

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https://dejure.org/1986,16515
BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85 (https://dejure.org/1986,16515)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1986 - IX R 166/85 (https://dejure.org/1986,16515)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1986 - IX R 166/85 (https://dejure.org/1986,16515)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85
    Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung eines finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1989 - III R 49/89

    Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig dargelegt, wenn geltend gemacht wird, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe (Beschluß des BFH vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des BFH vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38; vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245).
  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

    Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 39).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86

    Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung

    Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 39).
  • BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94

    Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund

    Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38).
  • BFH, 11.06.1987 - IX R 159/86
    NVS: Die Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung der anderen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel der nicht gesetzmäßigen Vertretung nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO dar (so auch BFH-Beschluß vom 2.7.1986 IX R 166/85).2.
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