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BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulassung zur Einlegung der Revision bei Vorliegen von Verfahrensmängeln
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …
Auszug aus BFH, 02.07.1986 - IX R 166/85
Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung eines finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Urteil vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m.w.N.).
- BFH, 14.12.1989 - III R 49/89
Missachtung eines selbständigen Angriffsmittels oder Verteidigungsmittels als …
Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Rüge eines Verfahrensmangels nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nur dann schlüssig dargelegt, wenn geltend gemacht wird, daß eine Begründung (§ 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO) überhaupt fehle oder daß das FG einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen habe (Beschluß des BFH vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse des BFH vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38;… vom 17. September 1987 IV R 161/85, BFH/NV 1989, 245). - BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86
Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe - …
Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 39). - BFH, 09.06.1988 - VI R 77/86
Nichtigkeit der Anordnung einer Lohnsteuer-Außenprüfung
Dagegen fällt eine lückenhafte Begründung des finanzgerichtlichen Urteils nicht unter § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 39). - BFH, 06.09.1994 - IV R 15/94
Vorliegen eines Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund
Dagegen stellt die Rüge des Klägers, das FG habe das sachliche Recht falsch angewandt, insbesondere das Senatsurteil vom 15. Oktober 1983 IV R 66/86 (BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260) falsch interpretiert, keinen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BFH-Beschluß vom 2. Juli 1986 IX R 166/85, BFH/NV 1987, 38). - BFH, 11.06.1987 - IX R 159/86 NVS: Die Rüge der unterlassenen notwendigen Beiladung der anderen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel der nicht gesetzmäßigen Vertretung nach § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO dar (so auch BFH-Beschluß vom 2.7.1986 IX R 166/85).2.